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   VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973   

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https://dejure.org/2022,30230
VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973 (https://dejure.org/2022,30230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2022 - 6 C 22.1973 (https://dejure.org/2022,30230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2022 - 6 C 22.1973 (https://dejure.org/2022,30230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 165; RVG § 2 Abs. 2 S. 1
    Terminsgebühr auch für Besprechung über Art und Weise der formellen Beendigung des Rechtsstreits

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung, Terminsgebühr nach Erledigung, Außergerichtliche Besprechung, Gespräch über Beendigung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung; Terminsgebühr nach Erledigung; Außergerichtliche Besprechung; Gespräch über Beendigung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Entstehen einer Terminsgebühr durch außergerichtliche Besprechung der Rechtsanwälte über die Art der Beendigung des Verfahrens

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Terminsgebühr auch für eine Besprechung über die prozessuale Beendigung eines Klageverfahrens nach materieller Einigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 238
  • NVwZ-RR 2023, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 19.07.2022 - Au 2 K 21.1671

    Keine fiktive Terminsgebühr bei nur formeller Mitwirkung an Erledigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973
    Die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. Mai 2022 - Au 2 K 21.1671 - wird zurückgewiesen.

    In dem zugrundeliegenden Klageverfahren beim Verwaltungsgericht (Au 2 K 21.1671) hatte sich die Klägerin gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid des Beklagten gewendet.

  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 55/16

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973
    Zwar kann eine "Besprechung, die auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist" (Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG) nicht mehr stattfinden, wenn die Erledigung bereits eingetreten ist (vgl. BGH, B.v. 9.5.2017 - VIII ZB 55/16 - NJW-RR 2017, 1148); deshalb entsteht keine Terminsgebühr, wenn die Prozessbevollmächtigten lediglich die ohne ihre Mitwirkung erfolgte Erledigung erörtern.
  • BVerwG, 03.09.2018 - 3 KSt 1.18

    Berichterstatter; Erinnerung; Erledigung des Verfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973
    Eine Besprechung setzt nur die Bereitschaft der Gegenseite voraus, überhaupt in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten (BVerwG, B.v. 3.9.2018 - 3 KSt 1.18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 15.10.2013 - 1 E 383/13

    Kostenfestsetzungsbeschluss: Termins- und Erledigungsgebühr für Besprechungen mit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973
    Auch die prozessuale Verfahrensbeendigung kann Gegenstand eines Erledigungsgesprächs sein, das eine -vom Gesetzgeber bewusst weit gefasste - Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG auslöst (VG Cottbus, B.v. 20.2.2019 - 5 KE 6/19 - juris m.W.N.; a.A. etwa OVG Saarl, B.v. 15.10.2013 - NVwZ-RR 2014, 205; allgemein zur Entstehung der Terminsgebühr nach erledigendem Ereignis Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV Vorbemerkung 3 Rn. 170 ff.).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 C 15.474

    Erinnerung gegen die Festsetzung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973
    Die zulässige Beschwerde, über die gemäß § 150 VwGO der Senat entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 10 C 15.474 und 477 - NVwZ-RR 2017, 83 Rn. 13), ist begründet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2023 - 1 O 112/22

    Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen zur prozessualen

    Die zulässige Beschwerde der Klägerin, über die gemäß § 150 VwGO der Senat entscheidet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 6 C 22.1973 -, juris Rn. 6 m. w. N.), bleibt ohne Erfolg.

    Auch die prozessuale Verfahrensbeendigung kann Gegenstand eines Erledigungsgesprächs sein, das eine - vom Gesetzgeber bewusst weit gefasste - Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG auslöst (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 6 C 22.1973 -, juris Rn. 10).

    Ist - wie hier - Gegenstand der Erledigungsbesprechung die Frage der prozessualen Verfahrensbeendigung, die das gesamte nach wie vor anhängige Klageverfahren betrifft, wird sie mit dessen Wert zudem angemessen abgebildet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 6 C 22.1973 -, juris Rn. 11).

  • VG Regensburg, 23.01.2024 - RO 8 M 23.1225

    Mehrere Terminsgebühren für die Mitwirkung an einer telefonischen Besprechung bei

    Denn nach dem Gesetzeszweck (s. BT-Drs. 15/1971 S. 209) soll die Gebühr schon verdient sein, wenn der Rechtsanwalt an auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts mitwirkt, insbesondere wenn diese auf den Abschluss des Verfahrens durch eine gütliche Regelung zielen (BayVGH, B.v. 29.9.2022 - 6 C 22.1973 - NVwZ-RR 2023, 119 Rn. 8).

    Gegenstand einer Besprechung, die objektiv auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, kann sowohl die materielle Erledigung als auch die prozessuale Verfahrensbeendigung sein, um die - vom Gesetzgeber bewusst weit gefasste - Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG auszulösen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2022 - 6 C 22.1973 - NVwZ-RR 2023, 119 Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch OVG LSA, B.v. 6.2.2023 - 1 O 112/22 - LKV 2023, 235/236).

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